Wirtschaft und Gewerkschaften traut vereint

Die Europäische Union greift immer tiefer in die Rechtsetzung der einzelnen Mitgliedsstaaten ein. Klar, dass hiervon auch das Kapitalmarktrecht nicht verschont bleibt. Grundsätzlich ist diese Entwicklung begrüßenswert. Schließlich kann auf Dauer niemandem daran gelegen sein, dass ein grenzüberschreitender Markt wie der Aktienhandel den unterschiedlichsten nationalen Regelwerken unterworfen ist. Hin und wieder mangelt es den Vorschlägen aus Brüssel allerdings an der notwendigen Sensibilität für die Situation in den jeweiligen Staaten.

So etwa beim Thema „Unabhängigkeit der Aufsichtsräte“. Lange hat die EU-Kommission überlegt und diskutiert. Herausgekommen ist eine Empfehlung, die es gerade aus der Sicht deutscher Unternehmen in sich hat. Zumindest auf den ersten Blick. So wird gefordert, dass die Mehrzahl der Aufsichtsratsmitglieder den harten Unabhängigkeitsbedingungen der Kommission entsprechen müssen. Das ist nur dann der Fall, wenn die jeweilige Person in „keiner geschäftlichen, familiären oder sonstigen Beziehung zu der Gesellschaft, ihrem Mehrheitsaktionär oder deren Geschäftsführung steht“. Für mitbestimmte deutsche

Aufsichtsräte eine kaum zu lösende Aufgabe. Gelten doch nach allgemeinem Verständnis sämtliche Arbeitnehmervertreter als abhängig. Damit müsste nahezu die komplette Kapitalseite unabhängig sein, um die Forderung der EU-Kommission zu erfüllen. Gerade bei Unternehmen mit Großaktionären ist das nur schwer vorstellbar.

Doch manchmal kommt Hilfe aus einer völlig unerwarteten Ecke. Die deutschen Gewerkschaften haben ihre Interessen in Brüssel offenbar so erfolgreich vertreten, dass jetzt nur noch leitende Angestellte den Malus der Abhängigkeit haben. Alle Arbeitnehmer, die „im Rahmen eines gesetzlich anerkannten Systems der Arbeitnehmervertretung“ gewählt wurden, sind unabhängig.

Ulrich Hocker