VW-Gesetz steht kurz vor seinem endgültigen Aus

Fast ein halbes Jahrhundert ist das VW-Gesetz nun schon alt. Bereits zum Börsengang des Autobauers im Jahr 1960 schütteten die Politiker den Schutzwall auf, der den Einfluss des Landes Niedersachsen gewährleisten sollte und bis heute sichert. Besonders effektiv ist Paragraph 2, der vorschreibt, dass kein Aktionär, egal wie hoch seine Kapitalbeteiligung an Volkswagen auch sein mag, mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann. Damit war die Macht des Landes Niedersachsen zementiert, das gegenwärtig rund 20 Prozent der VW-Stammaktien sein Eigen nennt. Zusätzlich schrieben die Gesetzesautoren noch fest, dass Bund und Land je zwei Aufsichtsratsposten besetzen können. Der Bund ist heute zwar nicht mehr im Kontrollgremium von Volkswagen vertreten, Niedersachsen will auf die Entsendung zweier Regierungsmitglieder allerdings nicht verzichten. CDU-Ministerpräsident Christian Wulff sitzt dort ebenso wie Landes-Wirtschaftsminister Walter Hirche (FDP).

Doch damit dürfte es zum Glück bald vorbei sein. Der Generalanwalt empfahl erst kürzlich dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), der Klage der EU-Kommission gegen das Gesetz stattzugeben. Es verstoße gegen die Regeln des EU-Binnenmarktes. Ein endgültiges Urteil ist zwar erst Mitte des Jahres zu erwarten, doch meist folgen die Europa-Richter der Auffassung des Generalanwalts. Mit dem Abtragen des niedersächsischen VW-Limes hätte Volkswagen endlich die Chance, ein normales Unternehmen zu werden, das Entscheidungen trifft, ohne dabei auf landespolitische Interessen Rücksicht nehmen zu müssen. Aufmerksam bleiben müssen die freien Anteilseigner aber auch in Zukunft. Droht nun doch die Gefahr, dass VW Entscheidungen treffen muss, die im Interesse von Porsche sind.

Ulrich Hocker