Spruchverfahren in Sachen DSL Holding AG - RWE DEA AG

Bei der DSL Holding AG ist am 07. Oktober 2004 und bei der RWE DEA AG am 22. Oktober 2004 der Ausschluss der Minderheitsaktionäre (sog. Squeeze-out) in das Handelsregister eingetragen worden.

Die DSW hält in beiden Fällen die angebotenen Barafindungen für unangemessen niedrig.

Aktionäre, die sich an einem Spruchverfahren beteiligen wollen, um die Höhe der angebotenen Barabfinungen gerichtlich prüfen zu lassen, werden gebeten, sich in der Hauptgeschäftsstelle der DSW zu melden. Anträge auf Einleitung eines Spruchverfahrens können bis zu drei Monaten nach der jeweiligen Bekanntmachung gestellt werden.

Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.