Mitbestimmung in der Kritik
Kaum ein Tag vergeht, ohne dass in irgendeiner Zeitung vom „Managerversagen“ die Rede ist. Beispiele scheint es genug zu geben. Aktuell sind Opel und KarstadtQuelle die meist zitierten. Doch Stück für Stück setzt sich die Erkenntnis durch, dass es etwas zu einfach ist, die ganze Schuld am Niedergang eines Unternehmens einem einzigen Vorstandschef in die Schuhe zu schieben. Schließlich haben auch andere Gruppierungen einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die getroffenen Geschäftsentscheidungen. An erster Stelle sind hier Arbeitnehmervertreter und Gewerkschafter zu nennen, die qua Mitbestimmung in den Aufsichtsräten deutscher Aktiengesellschaften sitzen und dort eine mächtige Rolle spielen. Vorstände müssen bei ihren Entscheidungen immer bedenken, dass nicht nur ihre Einkommenshöhe, sondern auch die Verlängerung des Arbeitsvertrages entscheidend von der Zustimmung der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat abhängt.
Während die Mitarbeit der Arbeitnehmer des jeweiligen Unternehmens noch eine gewisse Logik hat, ist die vom Mitbestimmungsgesetz normierte Beteiligung externer Gewerkschafter völlig unverständlich. Obwohl sie weder von Aktionären noch von der Belegschaft gewählt wurden, haben sie bei großen Gesellschaften bis zu drei Aufsichtsratsmandate inne – unabhängig vom Organisationsgrad der jeweiligen Gewerkschaft in dem Betrieb.
Doch nicht nur die fehlende Legitimation ist ein Problem. Wie das Beispiel des stellvertretenden Lufthansa-Aufsichtsratsvorsitzenden und Chef der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di Frank Bsirske zeigt, sind Interessenkonflikte vorprogrammiert. Bsirske organisierte gegen die Airline gerichtete Streiks, die das Unternehmen horrende Summen kosteten, obwohl er als Mitglied des Lufthansa-Kontrollgremiums eigentlich dazu verpflichtet wäre, im Interesse des Unternehmens zu handeln.
Ulrich Hocker

