Der Kodex ist kein Allheilmittel

Vor fünf Jahren hat die Cromme-Regierungskommission den deutschen Corporate-Governance-Kodex auf den Weg gebracht. Er regelt Grundsätze von Führung und Aufsicht eines Unternehmens. Heute hat sich der Kodex als eine Art Maßstab für Unternehmensetikette etabliert. So hat die Ämterhäufung in Aufsichtsräten abgenommen, weil der Kodex eine Obergrenze von fünf Posten für aktive Vorstände als Kontrolleure vorschreibt. Einzig bei den Vorstandsbezügen musste der Kodex mittels eines Gesetzes unterstützt werden. Dennoch wäre es blauäugig zu denken, dass der Kodex in Stein gemeißelt ist. Im Gegenteil: Dieser Unternehmensknigge bleibt eine rein lokale Spezialität und wird mit dem Zusammenwachsen der globalen Märkte an Bedeutung verlieren. Gerade für Unternehmen ist der Kodex kein Allheilmittel mehr. Sich einfach an dessen Bestimmungen zu halten, um damit Probleme bei der Hauptversammlung auszuschließen, wäre für Unternehmen mit breit gestreuter Eigentümerriege zu einfach. Der Grund dafür liegt in der immer internationaleren Kapitalstruktur der deutschen AGs. Ausländische Fonds und Finanzinvestoren nehmen über Stimmrechtsvertreter wie ISS (Institutional Shareholder Services) oder ECGS an deutschen HVs teil und stimmen nach deren Empfehlungen ab. Diese orientieren sich zwar auch nach landesspezifischen Gegebenheiten wie dem deutschen Corporate Governance Kodex, aber eben nicht allein. Grundlage für die ISS-Empfehlungen sind hauptsächlich die Standards aus der ISS-Heimat, also dem angelsächsischen Raum, in dem das einstufige Management- System herrscht. Hiesige Unternehmen müssen daher zukünftig mit mehr Gegenwind und schwierigeren Abstimmungsprozessen rechnen.

 

Ulrich Hocker