DSW: Leitfaden für mehr Rechtssicherheit dringend notwendig

Heute hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) den lange erwarteten Leitfaden zum Anlegerschutzverbesserungsgesetz vorgelegt. Damit sollen missverständliche Formulierungen des Gesetzes klar gestellt werden. „Wir begrüßen, dass die BaFin für mehr Rechtssicherheit sorgt, indem sie den Unternehmen eine solche Hilfe an die Hand gibt, obwohl sie eigentlich nicht dazu verpflichtet ist", kommentiert DSW-Anwalt Marc Tüngler die Veröffentlichung.

Mit dem Anlegerschutzverbesserungsgesetz wurden unter anderem die Anforderungen an die Ad-hoc-Publizität deutscher Aktiengesellschaften deutlich erhöht. Doch aufgrund unklarer Formulierungen produzierten die neuen Regelungen zunächst vor allem Verwirrung. So sind jetzt alle Vorgänge, die „mit hoher Wahrscheinlichkeit" eintreten, Ad-hoc-meldepflichtig. Nur wenn der Schutz des Unternehmensinteresses höher einzuschätzen ist als das Interesse der Kapitalmarktteilnehmer an der jeweiligen Information, kann eine Veröffentlichung aufgeschoben werden. „Für welche Fälle diese Ausnahmeregelung gilt war bisher allerdings völlig unklar", stellt Tüngler fest.

Pressemitteilung vom 20. Juli 2005

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