Brüssel schießt wieder über das Ziel hinaus

Dass Vorschläge aus Brüssel nicht immer mit den Realitäten in den einzelnen Mitgliedsstaaten in Einklang zu bringen sind, ist nichts Neues. Nun hat EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein ein weiteres Beispiel für diese Tatsache geliefert. In einem Konsultationspapier philosophiert er über die Zusammensetzung der Aufsichtsräte börsennotierter Gesellschaften. Danach sollen Vorstandsmitglieder zukünftig erst nach einer Sperrfrist von fünf Jahren in den Aufsichtsrat ihres alten Unternehmens gewählt werden können. Gezielt wird damit auf den durchaus kritisch zu wertenden direkten Wechsel vom Sessel des Vorstands-chefs in die Position des Aufsichtsratsvorsitzenden. In der Konsequenz bedeutet der Bolkstein-Vorschlag aber den endgültigen Verzicht auf eine solche Möglichkeit. Dabei wäre es ausreichend, im Corporate Governance Kodex eine zu begründende Ausnahme daraus zu machen. Ungeeignete Kandidaten wären schwerer durchsetzbar. Das Know-how geeigneter Personen würde den Unternehmen so aber nicht zwangsweise genommen.

Vertreter von Mehrheitsaktionären sollen laut Bolkestein den Krontrollgremien grundsätzlich fern bleiben. Großaktionäre hätten damit keinerlei Einfluss mehr auf den Umgang mit ihrem Kapital. Deutlich praktikabler wäre es, den Anteil der von den Mehrheitsaktionären unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder an der Höhe des Free-floats der Gesellschaft auszurichten. Wie wenig die deutschen Verhältnissen bedacht wurden, zeigt der Vorschlag, dass in wichtigen Ausschüssen die Mehrheit aus unabhängigen Mitgliedern bestehen soll. Arbeitnehmervertreter, die als abhängig eingestuft werden, müssten in diesen Gremien immer eine Minderheit stellen, was mit dem deutschen Mitbestimmungsrecht nicht vereinbar ist. Zudem dürfte auf Kapitalseite kein einziger abhängiger Vertreter sitzen. Da wird das Personal langsam knapp werden.

Ulrich Hocker